Gutachten und Atteste
Liebe Patienten!
Es nützt in der Regel Nichts, wenn man vorgeht, wie leider sehr oft: Es werden von allen möglichen Ärzten alle möglichen Diagnosen und Befunde gesammelt, um sehr unterschiedliche Angelegenheiten damit zu erledigen.
Es heißt dann: Doktor, Sie brauchen eigentlich nur zwei Sätze zu schreiben, mehr nicht.
Dazu Folgendes:
Der Befund vom Orthopäden ist immer derselbe und gilt für alle, die den Befund anfordern: Das Bein ist gebrochen.
Was ich in meinem Attest als Psychiater schreibe, ist immer davon abhängig, an welche Institution ich schreibe, zu welchem Zeitpunkt und WAS soll damit erreicht werden!
Für das Versorgungsamt schreibe ich in einem bestimmten Wortlaut Befunde, die Gerichte brauchen von mir ganz andere Informationen. Wieder andere Informationen brauchen vom Psychiater Institutionen wie das Arbeitsamt, der Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften, die Anwälte, die Bundeswehr, das Ausländeramt u.s.w.
Ein allgemein gehaltenes Attest oder Brief kann daher kaum das Ziel erreichen, weswegen das Schreiben angefordert wurde.
Wenn ich aber ALLES schreibe, was ich bei der Untersuchung und Behandlung festgestellt habe, dann bräuchte ich sehr wahrscheinlich mehrere Stunden und hätte keine Zeit beispielsweise für Gespräche, die bekanntlich eine Mangelware sind. Viel wichtiger für Sie aber: Ein ausführlicher Brief von einem Psychiater oder Psychotherapeuten enthält Inhalte, die sensibel und sehr fraglich wegen Datenschutzes sind.
Wenn Sie ein Attest oder Gutachten brauchen, dann ist es unbedingt erforderlich zu wissen, an welche Institution wegen welcher Fragestellung das Schriftstück verfasst werden soll.
Wenn ich weiß, wofür Sie meine Stellungnahme brauchen, dann erstelle ich für Sie:
Freie Gutachten und ausführliche Atteste, auch im Widerspruchsverfahren, für
Gerichte,
das Versorgungsamt in Sachen der Schwerbehinderung,
Rentenversicherungsträger,
Rechtsanwälte,
Schule etc.

